Energieberatung


Betriebsoptimierung

Energieberatung

Die Energieberatung bildet die Voraussetzung für eine Förderung von energetischen Maßnahmen mit staatlichen Zuschüssen oder Krediten

Eine Energieberatung sollte durchgeführt werden wenn:
  • Ihr Energieverbrauch zu hoch ist.
  • Sie ohnehin größere Renovierungen an Fassade, Fenster oder Dach planen.
  • Sie staatliche Förderungen für Sanierungsmaßnahmen nutzen möchten.
  • Ihre Heizung sich ihrem Lebensende zuneigt (> 20 Jahre).
  • Sie einen Beitrag zum Klimaschutz leisten möchten.
  • Sie unabhängig von der Versorgung mit fossilen Energieträgern werden möchten (Öl, Gas)
  • Sie für die Teilerfüllung des EWärmeG BW einen Sanierungsfahrplan (iSFP) benötigen.
Die Kosten für eine Energieberatung nach BAFA Richtlinien werden zu 60% vom Staat übernommen

Ablauf einer BAFA geförderten Energieberatung:
  • Der TÜV zertifizierte Gebäudeenergieberater begutachtet in einer staatlich geförderten BAFA Energieberatung die bauliche Substanz Ihres Gebäudes sowie die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Warmwassererzeugung, Lüftung). Für die erkannten Schwachstellen schlägt er Abhilfemaßnahmen vor. Die Bewertung erfolgt unter Einbeziehung regenerativer Energien (Sonne, Bodenwärme, Holz...) und neuester effektiver Heizungs- und Lüftungstechnik.

  • Unter Berücksichtigung Ihre persönlichen Wünsche werden anschließend wirtschaftlich sinnvolle Renovierungspakete gebildet. Gebäude und technische Ausrüstung werden hierbei in der Gesamtheit betrachtet.

  • Abschließend erhalten Sie in einem Beratungsgespräch einen umfangreichen Bericht sowie eine Zusammenfassung der Erkenntnisse. Durch die übersichtliche Gegenüberstellung mit Erläuterungen, Tabellen und Diagrammen, sowie Hinweisen auf mögliche Förderungen sind Sie schnell in der Lage Modernisierungsmaßnahmen einzuschätzen und in Auftrag zu geben.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns ebenfalls den zur Vermietung, Verpachtung oder Verkauf benötigten Energieausweis gemäß der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV). Wir erstellen für Sie den erforderlichen Sachverständigennachweis für die Beantragung von KfW Förderungen sowie den Nachweis zur Einhaltung der EWärmeG BW Vorgaben.

Planen Sie eine dieser Einzelmaßnahmen ?
  • Wärmedämmung von Wänden
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von Geschossdecken
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Durchführung Hydraulischer Abgleich
  • Optimierung der Wärmeverteilung
….dann lassen Sie sich den staatlichen Zuschuss von 10-45% der Investitionskosten nicht entgehen !

Die Antragstellung muss vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erfolgen. 
Nehmen Sie daher rechtzeitig Kontakt mit uns auf.
Als neutraler Energieberater übernehmen wir für Sie die Antragstellung und die Abnahme der Durchführung.

Alle auf der Seite " Energieberatung" aufgeführten Dienstleistungen können auch an Kooperationspartner adressiert.
Dieser bietet eigenverantwortlich und unabhängig an und wickelt diese Aufträge ab.
Kooperationspartner
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